Normen + Vorschriften
Die Notbeleuchtung dient der Sicherheit von Personen und kann Panik und Unfälle vermeiden.
Sie wird immer dann wirksam, wenn die Stromversorgung der allgemeinen künstlichen Beleuchtung ausfällt.
Die Notbeleuchtung ist gemäß DIN EN 1838 ein übergeordneter Begriff, welcher mehrere Arten umfasst (siehe Darstellung rechts).
Nachfolgend wollen wir Ihnen mit ein paar Informationen helfen, sich in der Normen- und Vorschriftenvielfalt der Notbeleuchtung zurecht zu finden.
Beleuchtung, die bei Störung der Stromversorgung der allgemeinen Beleuchtung wirksam wird.
Sie wird daher von einer von der Allgemeinversorgung unabhängigen Stromquelle gespeist.
Als unabhängige Stromquelle sind folgende Systeme vorgesehen:
- Zentralbatterieanlage (CPS)
- Gruppenbatterieanlage (LPS)
- Einzelbatterieleuchten
- Stromerzeugungsaggregat (ohne Unterbrechung)
- Stromerzeugungsaggregat (Umschaltzeit <0,5s)
- Stromerzeugungsaggregat (Umschaltzeit 15s)
- Besonders gesichertes Netz
Ersatzbeleuchtung
Der Teil der Notbeleuchtung, der vorgesehen ist, damit notwendige Tätigkeiten im wesentlichen unverändert fortgesetzt werden können.
Sicherheitsbeleuchtung
Der Teil der Notbeleuchtung, der Personen das sichere Verlassen eines Raumes oder Gebäudes ermöglicht.
Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
Der Teil der Sicherheitsbeleuchtung, der es ermöglicht Rettungseinrichtungen eindeutig zu erkennen und sicher zu benutzen, sofern Personen anwesend sind.
Antipanikbeleuchtung
Der Teil der Sicherheitsbeleuchtung, welcher der Panikvermeidung dienen soll und es Personen erlaubt, eine Stelle zu erreichen, von der aus ein Rettungsweg eindeutig als solcher erkannt werden kann.
Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
Der Teil der Sicherheitsbeleuchtung, welcher der Sicherheit von Personen dienen soll, die sich in potentiell gefährlichen Arbeitsabläufen oder Situationen befinden und der es ermöglicht, angemessene Abschaltmaßnahmen zur Sicherheit des Bedienpersonals und anderer in den Räumlichkeiten befindlicher Personen zu treffen.
Die Sicherheitsbeleuchtung gewährleistet, dass Personen ein Gebäude auch im Notfall schnell und sicher verlassen können. Diverse Normen und Vorschriften regeln die Anforderungen an das jeweilige System und die Errichtung.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der entsprechenden Normen und Richtlinien.
Lichttechnische Anforderungen
ISO 30061; CIE S 020 | Notbeleuchtung |
DIN EN 1838 | Angewandte Lichttechnik - Notbeleuchtung |
DIN EN 13032-3 | Licht und Beleuchtung - Teil 3: Darstellung von Daten für die Notbeleuchtung von Arbeitsstätten |
DIN 5035-6 | Beleuchtung mit künstlichem Licht - Teil 6: Messung und Bewertung |
DIN 4844-1 | Grapische Symbole - Teil 1: Erkennungsweiten und farb-/photometrische Anforderungen |
DIN ISO 3864-1 | Grafische Symbole - Teil 1: Gestaltungsgrundlagen für Sicherheitszeichen und Sicherheitsmarkierungen |
DIN EN ISO 7010 | Grafische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen - Registrierte Sicherheitszeichen |
Elektrotechnische Anforderungen
DIN EN 50172 | Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (VDE 0108 Teil 100) |
DIN VDE V 0108-100- 1 | Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (Vornorm VDE 0108 Teil 100); die Anwendung dieser Norm wird vom VDE und vom DKE empfohlen |
DIN VDE 0100-710 | Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 710: Medizinisch genutzte Bereiche |
DIN VDE 0100-560 | Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-56: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Einrichtungen für Sicherheitszwecke |
DIN EN 60598-1 | Leuchten - Allgemeine Anforderungen und Prüfungen (VDE 0711-1) |
DIN EN 60598-2-22 | Leuchten - Teil 2-22: Besondere Anforderungen - Leuchten für Notbeleuchtung (VDE 0711-2-22) |
DIN EN 50171 | Zentrale Stromversorgungssysteme |
DIN EN 50272-2 | Sicherheitsanforderungen an Batterien und Batterieanlagen |
DIN EN 62034 | Automatische Prüfsysteme für batteriebetriebene Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege |
Arbeitsschutz
ArbStättV | Arbeitsstättenverordnung |
ASR 1.3 | Technische Regel für Arbeitsstätten: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung |
ASR A2.3 | Technische Regel für Arbeitsstätten: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (zuletzt geändert: 2014) |
ASR A3.4/3 | Technische Regel für Arbeitsstätten: Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme |
Baurecht
MBO* | Muster-Bauordnung |
MVStättV* | Muster-Versammlungsstättenverordnung |
MGarVO* | Muster-Garagenverordnung |
MIndBauRL* | Muster-Industriebaurichtlinie |
MBeVO* | Muster-Beherbergungsverordnung |
MSchulbauR* | Muster-Schulbaurichtlinie |
MHHR* | Muster-Hochhausrichtlinie |
MLAR* | Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie |
MVkVO* | Muster-Verkaufsstättenverordnung |
M-EltBauVO* | Musterverordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen |
* Es sind die spezifischen Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes zu berücksichtigen.
