Normen + Vorschriften

Die Notbeleuchtung dient der Sicherheit von Personen und kann Panik und Unfälle vermeiden.

Sie wird immer dann wirksam, wenn die Stromversorgung der allgemeinen künstlichen Beleuchtung ausfällt.

Die Notbeleuchtung ist gemäß DIN EN 1838 ein übergeordneter Begriff, welcher mehrere Arten umfasst (siehe Darstellung rechts).

Nachfolgend wollen wir Ihnen mit ein paar Informationen helfen, sich in der Normen- und Vorschriftenvielfalt der Notbeleuchtung zurecht zu finden.

Beleuchtung, die bei Störung der Stromversorgung der allgemeinen Beleuchtung wirksam wird.

Sie wird daher von einer von der Allgemeinversorgung unabhängigen Stromquelle gespeist.

Als unabhängige Stromquelle sind folgende Systeme vorgesehen:

  • Zentralbatterieanlage (CPS)
  • Gruppenbatterieanlage (LPS)
  • Einzelbatterieleuchten
  • Stromerzeugungsaggregat (ohne Unterbrechung)
  • Stromerzeugungsaggregat (Umschaltzeit <0,5s)
  • Stromerzeugungsaggregat (Umschaltzeit 15s)
  • Besonders gesichertes Netz

Ersatzbeleuchtung

Der Teil der Notbeleuchtung, der vorgesehen ist, damit notwendige Tätigkeiten im wesentlichen unverändert fortgesetzt werden können.

Sicherheitsbeleuchtung

Der Teil der Notbeleuchtung, der Personen das sichere Verlassen eines Raumes oder Gebäudes ermöglicht.

Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege

Der Teil der Sicherheitsbeleuchtung, der es ermöglicht Rettungseinrichtungen eindeutig zu erkennen und sicher zu benutzen, sofern Personen anwesend sind. 

Antipanikbeleuchtung

Der Teil der Sicherheitsbeleuchtung, welcher der Panikvermeidung dienen soll und es Personen erlaubt, eine Stelle zu erreichen, von der aus ein Rettungsweg eindeutig als solcher erkannt werden kann.

Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung

Der Teil der Sicherheitsbeleuchtung, welcher der Sicherheit von Personen dienen soll, die sich in potentiell gefährlichen Arbeitsabläufen oder Situationen befinden und der es ermöglicht, angemessene Abschaltmaßnahmen zur Sicherheit des Bedienpersonals und anderer in den Räumlichkeiten befindlicher Personen zu treffen.

Die Sicherheitsbeleuchtung gewährleistet, dass Personen ein Gebäude auch im Notfall schnell und sicher verlassen können. Diverse Normen und Vorschriften regeln die Anforderungen an das jeweilige System und die Errichtung.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der entsprechenden Normen und Richtlinien.

 

Lichttechnische Anforderungen

ISO 30061; CIE S 020

Notbeleuchtung

DIN EN 1838

Angewandte Lichttechnik - Notbeleuchtung

DIN EN 13032-3  

Licht und Beleuchtung - Teil 3: Darstellung von Daten für die Notbeleuchtung von Arbeitsstätten

DIN 5035-6 

Beleuchtung mit künstlichem Licht - Teil 6: Messung und Bewertung

DIN 4844-1 

Grapische Symbole - Teil 1: Erkennungsweiten und farb-/photometrische Anforderungen

DIN ISO 3864-1 

Grafische Symbole - Teil 1: Gestaltungsgrundlagen für Sicherheitszeichen und Sicherheitsmarkierungen

DIN EN ISO 7010                      

Grafische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen - Registrierte Sicherheitszeichen

 

Elektrotechnische Anforderungen

DIN EN 50172 

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (VDE 0108 Teil 100)

DIN VDE V 0108-100- 1

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (Vornorm VDE 0108 Teil 100); die Anwendung dieser Norm wird vom VDE und vom DKE empfohlen

DIN VDE 0100-710 

Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 710: Medizinisch genutzte Bereiche

DIN VDE 0100-560

Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-56: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Einrichtungen für Sicherheitszwecke

DIN EN 60598-1 

Leuchten - Allgemeine Anforderungen und Prüfungen (VDE 0711-1)

DIN EN 60598-2-22

Leuchten - Teil 2-22: Besondere Anforderungen - Leuchten für Notbeleuchtung (VDE 0711-2-22)

DIN EN 50171                

Zentrale Stromversorgungssysteme

DIN EN 50272-2

Sicherheitsanforderungen an Batterien und Batterieanlagen

DIN EN 62034                                                        

Automatische Prüfsysteme für batteriebetriebene Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege

 

Arbeitsschutz

ArbStättV Arbeitsstättenverordnung
ASR 1.3 Technische Regel für Arbeitsstätten: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
ASR A2.3 Technische Regel für Arbeitsstätten: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (zuletzt geändert: 2014)
ASR A3.4/3   Technische Regel für Arbeitsstätten: Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme

 

Baurecht

MBO*Muster-Bauordnung
MVStättV*Muster-Versammlungsstättenverordnung
MGarVO*Muster-Garagenverordnung
MIndBauRL*Muster-Industriebaurichtlinie
MBeVO*Muster-Beherbergungsverordnung
MSchulbauR*Muster-Schulbaurichtlinie
MHHR*Muster-Hochhausrichtlinie
MLAR*Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie
MVkVO*Muster-Verkaufsstättenverordnung
M-EltBauVO*Musterverordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen

 * Es sind die spezifischen Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes zu berücksichtigen.